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Die Kette des Sterns

Unsere Wege der Legende

Im Westen des Gebiets Pays d’Aubagne et de l’Étoile: Die Bergkette des Etoile verläuft entlang von Aubagne, Roquevaire, La Destrousse, Cadolive, Peypin und Saint-Savournin.

Die Kette des Sterns

Westlich vonAubagne und Roquevaire ein Kalksteinmassiv, in dem sich große Felsgebiete erstrecken.
Die Kette des Sterns hat eine Fläche von 9.241 ha und erreicht eine Höhe von 800 m.
Ihre Flora ist mit endemischen und seltenen Arten von großem Interesse. Aufgrund dieser großen Artenvielfalt hat der französische Staat 2003 einen großen Teil des Massif de l’Étoile in das Natura-2000-Netzwerk aufgenommen.
Der südöstliche Teil der Chaîne de l’Étoile beherbergt das Massif du Garlaban, das durch Marcel Pagnol berühmt wurde.

Der Kalkstein, aus dem das Massiv besteht, ermöglicht eine starke und schnelle Infiltration des Regenwassers in die Risse. Anstatt abzufließen, verschwindet es in einer Vielzahl von unterirdischen Netzen. An mehreren Stellen des Massivs kann man noch kleine Quellen sehen, meist ein Rinnsal, das aus der Wand sickert, wie z. B.: die Quellen von Cerf, Passe-Temps, Font Breguette oder die Brunnen von Mûrier, Tambour oder d’Angèle.

Laut Frédéric Mistral, einem provenzalischen Schriftsteller, soll der Name von der Ausrichtung des Massivs in Bezug auf die Stadt Phokéenne herrühren. Das Massiv erstreckt sich geografisch in Richtung des Polarsterns, im nördlichen Teil der Stadt Marseille. Die Bergkette des Sterns kann von den Städten und DörfernAubagne, Cadolive, Peypin, Roquevaire und Saint-Savournin aus erreicht werden.

Leitfaden für bewährte Praktiken

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß an den Ort des Geschehens gelangen.

Bleiben Sie auf den markierten Wegen.

Respektieren Sie die Flora und Fauna: Pflücken Sie keine Blumen und Pflanzen.
Respektieren Sie die Ruhe der Anwohner und Anlieger.
Quellen oder Brunnen nicht verunreinigen.
Keine Steine werfen.
Werfen Sie kein Papier und keinen Müll weg, sondern sammeln Sie Ihre Abfälle sorgfältig ein.

Führen Sie Ihren Hund an der Leine.

Nicht rauchen und kein Feuer anzünden.

Zugang zu den Bergmassiven

Verhütung von Bränden

Vom 1. Juni bis zum 30. September wird der Zugang zu den Waldgebieten durch Präfekturerlass geregelt und kann durch Gemeindeerlass geregelt werden.
Achten Sie darauf, sich in dieser Zeit gut zu informieren, bevor Sie Naturgebiete betreten.

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