Beschreibung
"Der Sozialdienst leitet eine allgemeine Aktion zur Prävention und sozialen Entwicklung der Gemeinde in enger Verbindung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen. Er wird in Form von erstattungsfähigen oder nicht erstattungsfähigen Leistungen tätig." Artikel 137
Seine Aufgaben:
Alle Formen der Ausgrenzung bekämpfen, wobei der Einzelne im Mittelpunkt der sozialen Belange steht. Seine Leitmotive sind die Verringerung von Ungleichheiten, die Gewährleistung von Rechten und die Erleichterung des Zugangs zu Rechten.
Ihre Maßnahmen:
-Information/ Beratung
-Zugang zu Rechten
-Eingliederung
-Gesundheit
-Vorbeugung gegen den Verlust der Selbstständigkeit
-Aufrechterhaltung zu Hause
-Prävention und Verringerung sozialer Risiken
-Soziale Expertise und Bewertung
Seine Interventionsbereiche :
-Eingliederung
-RMI
-Verschiedene Hilfen: Zahlungsfähigkeit, Freizeit, Wohnen
-Schulspeisung, Pflege und Gesundheit, Überschuldung, außergewöhnliche Ausgaben, Mobilität und Ausbildung.
-Einelternschaft und ihre Folgen.